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Benutzerordnung für die kommunale Kindertageseinrichtung der Gemeinde Arnstorf

Der Kindergarten ist eine öffentliche gemeindliche Einrichtung für den vorschulischen Bereich. Er dient der Erziehung und Bildung der Kinder in erster Linie vom dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht. Dem Kindergarten in Arnstorf ist eine Außenstelle in Mariakirchen angegliedert. Die Benutzungsordnung hat auch für diese Kindergartengruppe Gültigkeit. Grundlage der pädagogischen Arbeit sind die Bedürfnisse der Kinder und das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (Baykibig). Die Krippe ist ebenfalls eine öffentliche gemeindliche Einrichtung für den vorschulischen Bereich. Sie dient der Erziehung und Bildung der Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Die pädagogische Arbeit orientiert sich an den Grundbedürfnissen der Kleinkinder. (Physiologische Bedürfnisse, Exploration, Selbstwirksamkeit, sensorische Stimulation, Bindung). Die Kinder werden ab 12 Monaten aufgenommen, bei Arbeitsaufnahme bereits mit 11 Monaten.